Sie sind auf der Suche nach einer neuen Hausverwaltung oder haben Fragen zur bestehenden WEG Verwaltung?

Unsere Leistungen im Überblick:

Kaufmännische Leistung

  • Verbuchung sämtlicher Geldeingängen und Geldausgängen
  • Rücklagen- / Wohngeldverwaltung sowie Überwachung des regelmäßigen Eingangs
  • Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen sowie Protokollführung
  • Jährliche Kostenabrechnung
  • Führung einer separaten Beschluss-Sammlung
  • Erstellung von Wirtschaftsplänen
  • Auf Wunsch Erstellung der Hausordnung und Überwachung der Einhaltung
  • Bei Bedarf Anforderung von Sonderumlagen
  • Abschluss notwendiger Verträge mit Dienstleistern
  • Korrespondenz mit Behörden, Handwerkern, etc.

Technische Leistung

  • Veranlassung aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
  • Einholung von Angeboten und Auftragsvergabe
  • Veranlassung und Überwachung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Regelmäßige Objektbegehungen

FAQ

Der Fragenkatalog orientiert sich an der aktuellen Verwaltercheckliste vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V.

1. Ist der Verwalter für die Wohnungseigentümer greifbar?

Uns ist es ein Anliegen, dass wir für Sie erreichbar sind. Telefonisch, postalisch oder auch persönlich. Unser Büro ist von Montag bis Freitag besetzt.

2. Hat der Verwalter eine Vermögensschaden- und eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Ja, wir verfügen über ausreichenden Versicherungsschutz. Die Versicherungssummen liegen dazu über der gesetzlichen Mindestanforderung von 500.000 Euro pro Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

3. Hat der Verwalter eine für seine Tätigkeit geeignete Ausbildung?

Gerd Manefeld verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Immobilienwirtschaft, ebenfalls über einen akademischen, betriebswirtschaftlichen Abschluss. Sven Manefeld hat einen Abschluss in Technologiemanagement (Master of Science) sowie den Zertifikatslehrgang der IHK Bodensee – Oberschwaben im Fachbereich WEG-Verwaltung.

4. Werden Schulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen vorgenommen und gibt es Nachweise dafür? Qualifiziert der Verwalter sein Personal ausreichend?

Unsere Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen finden Sie hier. Es ist uns ein Anliegen, unser Team regelmäßig über die gesetzlichen Anforderungen weiterzubilden. Qualifiziertes Personal ist uns sehr wichtig. Inhouse-Schulungen und Besprechungen finden regelmäßig statt. Bei weiteren Fragen hierzu zögern Sie nicht und sprechen Sie uns direkt an.

5. Ist der Verwalter Mitglied in einem Berufsverband der Immobilienverwalter?

Immobilien SERVICE Manefeld ist Mitglied im Dachverband „Verband der Immobilienverwalter Deutschland“, kurz VDIV. Gesetzliche Änderungen werden vom Verband mitgeteilt; Synergien und Schulungsmöglichkeiten angeboten und von uns wahrgenommen.

6. Hält sich der Verwalter über aktuelle, rechtliche und technische Entwicklungen auf dem Laufenden?

Der Verwalteralltag ist ein dynamisches Umfeld. Insbesondere in der heutigen Situation ist es unabdingbar, sich über die aktuelle rechtliche und technische Entwicklung der Immobilienwirtschaft und WEG-Verwaltung zu informieren und sich regelmäßig weiterzubilden.

7. Stellt Ihnen der Verwalter einen Mustervertrag zur Verfügung? Sind die Aufgaben des Verwalters klar und übersichtlich geregelt? Sind die Befugnisse des Verwalters klar geregelt? Sind die Pflichten der Eigentümergemeinschaft klar geregelt? Ist die Haftung klar geregelt?

Wir orientieren uns am vorgegebenen Vertrag vom VDIV. Das aktualisierte Wohnungseigentümergesetz (WEG) ist seit dem 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Durch die neue Rechtsprechung hat sich die Beziehung von Verwaltung und Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowie den Eigentümern untereinander verändert. Unsere Verträge sind übersichtlich und transparent gestaltet. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind klar geregelt. Abschließend lässt sich sagen, dass jede Gemeinschaft individuell ist. Demgegenüber steht eine entsprechende Vertragsschließung zwischen Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft.

8. Wie professionell erscheint der Bürobetrieb?

Wir arbeiten mit den gängigen Office Programmen sowie einer aktuellen, professionellen Hausverwaltungssoftware. Unser Büro verfügt über alle gängigen Kommunikationsmittel. Den Eigentümern steht ein Onlineportal zur Verfügung, das Einsicht in die wichtigsten Unterlagen der Gemeinschaft bietet. Release zur neuen Abrechnung. Gerne können Sie sich selbst ein Bild machen, besuchen Sie uns gerne!

9. Ist der Verwalter auch in Notfällen zu erreichen?

Wir sind von Montag bis Freitag erreichbar. Eine gute Zusammenarbeit mit den Beiräten sowie den Hausmeisterdiensten ist unabdingbar. Kurze Kommunikationswege sorgen für eine sichere Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Im Notfall erreichen Sie uns auch per E-Mail und Mobiltelefon. Zudem sind Ansprechpartner für die Eigentümergemeinschaft organisiert.

10. Mit welchen Versicherungen arbeitet der Verwalter und kann er günstige Rahmen- und Gruppentarife anbieten?

Wir arbeiten mit einem Versicherungsmakler am Bodensee zusammen. Synergien und optimale Rahmen- und Gruppentarife mit erweiterter Deckungssumme im Schadensfall sind das Resultat guter Kooperation.

11. Werden die Einladungen zu den Wohnungseigentümerversammlungen fristgemäß, zeitgerecht und kundenorientiert verschickt?

Die Einladungsfrist zur Versammlung der Wohnungseigentümer ist in §24 Abs. 4 WEMoG geregelt. Die Einladungsfrist wird eingehalten, sodass die Eigentümer zeitgerecht informiert sind. Uns ist es ein Anliegen, die Eigentümerversammlung zeitnah nach Abschluss des Wirtschaftsjahres einzuberufen.

12. Führt der Verwalter eine Beschlusssammlung? 

Die gesetzliche Vorgabe sieht es vor, eine Beschlusssammlung zu führen. Moderne Verwaltungssoftware erleichtert es uns, die Beschlussfassung direkt und zentral zu erstellen.

13. Ist auf Verlangen auch während des Jahres Einsicht in die Unterlagen möglich?

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in die Unterlagen unterjährig zunehmen. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin mit unserem Büro.

14. Mit welcher Bank arbeitet der Verwalter?

Uns ist es wichtig, mit ortsansässigen Banken zusammenzuarbeiten. Ansprechpartner bei der Sparkasse Bodensee, Sparkasse Salem-Heiligenberg sowie der Volksbank Überlingen sorgen für eine schnelle Bearbeitung sämtlicher Bankgeschäfte. Ebenfalls ist es uns ein Anliegen, zu wissen, wo Ihr Kapital liegt und verwaltet wird.

15. Ist Kontoinhaber für die Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft die Eigentümergemeinschaft bzw. der Eigentümer, vertreten durch den Verwalter?

Der Kontoinhaber ist immer die Wohnungseigentümergemeinschaft. Immobilien SERVICE Manefeld vertritt die Gemeinschaft in Beziehung zum Bankwesen.

16. Werden die Konten durch geeignete Kreditinstitute geführt?

Die Banken, mit welchen wir zusammenarbeiten, bieten Konten für Wohnungseigentümergemeinschaften an und sind somit geeignet für Sie als Gemeinschaft.

17. Sind die Rücklagen sicher angelegt?

Rücklagenkonten werden bei den genannten örtlichen Banken risikoarm geführt und gepflegt. Hohe Verzinsungen sowie andere Anlageformen hören sich zwar verlockend an, binden das Kapital jedoch langfristig und erhöhen das Risiko.

18. Konnten Sie Einsicht in Originalunterlagen nehmen? 

Bei Bedarf können Sie als Eigentümer einen Termin bei uns im Büro veranlassen, sodass Sie Einsicht in die Originalunterlagen nehmen.

19. Können Sie Ein- und Auszahlungen überprüfen?

Ein- und Auszahlungen werden von unserer Buchhaltung fortlaufend gebucht und gepflegt. Dies hat den Vorteil, dass Geldflüsse einsehbar und monatlich kontrollierbar sind. Die Kasse wird in Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor Erstellung der Abrechnung überprüft. 

20. Ist die Verfügungsvollmacht für den Notfall geregelt?

Als familiengeführtes Unternehmen sind wir stolz darauf, dass Immobilien SERVICE Manefeld mittlerweile von der zweiten Generation unterstützt und geführt wird. Im Interesse unserer Kunden sind wir aktuell bemüht, die Rechtsform in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umzuwandeln, sodass im Notfall die ordnungsgemäße Verwaltung und Vertretung gewährleistet sind.

21. Führt der Verwalter regelmäßige Begehungen der Anlage durch? 

Regelmäßige Begehungen der Objekte und enger Kontakt mit den jeweiligen Hausmeisterdiensten sind unabdingbar und spiegeln unseren Anspruch an unsere Arbeit wider.

22. Arbeitet der Verwalter bei laufenden Unterhaltungsmaßnahmen mit bewährten, örtlichen Handwerkern?

Langjährige Berufserfahrung und gute Zusammenarbeit mit ortsansässigen Handwerkern bilden das Fundament und Vertrauen für bewährte Kooperation bei laufenden Unterhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.